Zur Vermeidung von Gefahren und zur Verhütung von Unfällen weist die Inselgemeine auf die Pflicht zum Schneeräumen und Streuen bei Glatteis hin. Die Streu- und Räumungspflicht ergibt sich aus der Verordnung über Art und Umfang von Straßenreinigung der Gemeinde Langeoog vom 18.12.1997 sowie der...(lesen Sie weiter auf www.langeoognews.de)
