Rund um die LangeoogCard ergeben sich im Winter einige wichtige Neuerungen für Verwandte, Arbeitnehmer und Insulaner:
LangeoogCard für Verwandte (grüne „Pappkarte“)
Die „Pappkarte“ für Verwandte der Insulaner wird zum 29.02.2016 auslaufen. Ab dem 1.11.2015 werden nur noch rote personalisierte Verwandtenkarten ausgestellt. Hierzu wird ein aktuelles Lichtbild der verwandten Person benötigt. Die Verwandtschaftseigenschaft ist zukünftig nachzuweisen. Neue Antragsvorducke sind wie gewohnt im Meldeamt, Zimmer 1, erhältlich. LangeoogCard für Arbeitnehmer (rote „Pappkarte“)
Darüber hinaus wird auch die „Pappkarte“ für Arbeitnehmer wegfallen. Arbeitnehmer haben eine personalisierte rote LangeoogCard für Arbeitnehmer zu beantragen. Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmer, die nicht länger als 8 Monate auf Langeoog tätig sind. Diese können eine „Pappkarte“ in orange beantragen, jedoch wird auch hierfür ein Lichtbild gefordert. Auch diese Anträge sind im Meldeamt, Zimmer 1, erhältlich. Für die Beantragung der jeweiligen Karten ist immer ein Arbeitsvertrag vorzuzeigen. Neuer Kostentarif für LangeoogCard
Ab dem 1.11.2015 tritt die neue Verwaltungskostensatzung der Inselgemeinde Langeoog in Kraft. Laut Kostentarif kostet die Ausstellung einer personalisierten Karte 10,00 €, die Ausstellung eines Ermäßigungsscheins („Pappkarte“ für Berufstätige) 7,00 € und die jährliche Verlängerung der personalisierten Karte 5,00 €. Verlängerung der LangeoogCard 2016
Ab dem 1.12.2015 können die LangeoogCards für das Jahr 2016 verlängert werden. Bitte beachten Sie: die LangeoogCard ist bei der Verlängerung mitzubringen. Dies gilt auch für die LangeoogCards von Berufstätigen und Verwandten. Die Arbeitnehmer haben zusätzlich wieder einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers für das Kalenderjahr 2016 vorzulegen. Das Personal im Bahnhof Langeoog und im Fährhaus Bensersiel ist nur gegen Vorlage einer gültigen LangeoogCard berechtigt, ermäßigte Fahrscheine auszugeben. Dieses gilt auch, wenn eine LangeoogCard „vergessen“ wurde. Das Personal ist in diesem Fall angewiesen, eine Fahrkarte zum Regeltarif auszustellen. Die Kosten für diesen Fahrschein werden nicht erstattet
LangeoogCard für Verwandte (grüne „Pappkarte“)
Die „Pappkarte“ für Verwandte der Insulaner wird zum 29.02.2016 auslaufen. Ab dem 1.11.2015 werden nur noch rote personalisierte Verwandtenkarten ausgestellt. Hierzu wird ein aktuelles Lichtbild der verwandten Person benötigt. Die Verwandtschaftseigenschaft ist zukünftig nachzuweisen. Neue Antragsvorducke sind wie gewohnt im Meldeamt, Zimmer 1, erhältlich. LangeoogCard für Arbeitnehmer (rote „Pappkarte“)
Darüber hinaus wird auch die „Pappkarte“ für Arbeitnehmer wegfallen. Arbeitnehmer haben eine personalisierte rote LangeoogCard für Arbeitnehmer zu beantragen. Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmer, die nicht länger als 8 Monate auf Langeoog tätig sind. Diese können eine „Pappkarte“ in orange beantragen, jedoch wird auch hierfür ein Lichtbild gefordert. Auch diese Anträge sind im Meldeamt, Zimmer 1, erhältlich. Für die Beantragung der jeweiligen Karten ist immer ein Arbeitsvertrag vorzuzeigen. Neuer Kostentarif für LangeoogCard
Ab dem 1.11.2015 tritt die neue Verwaltungskostensatzung der Inselgemeinde Langeoog in Kraft. Laut Kostentarif kostet die Ausstellung einer personalisierten Karte 10,00 €, die Ausstellung eines Ermäßigungsscheins („Pappkarte“ für Berufstätige) 7,00 € und die jährliche Verlängerung der personalisierten Karte 5,00 €. Verlängerung der LangeoogCard 2016
Ab dem 1.12.2015 können die LangeoogCards für das Jahr 2016 verlängert werden. Bitte beachten Sie: die LangeoogCard ist bei der Verlängerung mitzubringen. Dies gilt auch für die LangeoogCards von Berufstätigen und Verwandten. Die Arbeitnehmer haben zusätzlich wieder einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers für das Kalenderjahr 2016 vorzulegen. Das Personal im Bahnhof Langeoog und im Fährhaus Bensersiel ist nur gegen Vorlage einer gültigen LangeoogCard berechtigt, ermäßigte Fahrscheine auszugeben. Dieses gilt auch, wenn eine LangeoogCard „vergessen“ wurde. Das Personal ist in diesem Fall angewiesen, eine Fahrkarte zum Regeltarif auszustellen. Die Kosten für diesen Fahrschein werden nicht erstattet
