Ab dem 1. Dezember können die LangeoogCards für das Jahr 2017 verlängert werden. Zu beachten ist, dass die LangeoogCard für die Verlängerung mitzubringen ist. Dies gilt auch für die LangeoogCards von Berufstätigen und Verwandten. Die Arbeitnehmer haben zusätzlich wieder einen Beschäftigungs...(lesen Sie weiter auf www.langeoognews.de)
